Theorie:

Einkommenssteuer
Die Einkommensteuer (ESt) ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Sie ist eine gemeinschaftliche Bundesabgabe, die am Einkommen anknüpft. Das Steueraufkommen wird zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt (Finanzausgleich).
 
GK_19s03_Finanzausgleich_Wien,_Laender,_Gemeinden20091018191106.jpg
Abb. 1: Die Länder und Gemeinden erhalten den Großteil ihrer finanziellen Mittel aus dem Finanzausgleich
 
Das österreichische Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten:
• Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
• Einkünfte aus selbständiger Arbeit
• Einkünfte aus Gewerbebetrieb
• Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
• Sonstige Einkünfte
 

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Die Mehrwertsteuer (heute heißt sie offiziell wie früher Umsatzsteuer) ist in Österreich eine Bundessteuer: die Steuerhoheit hat also der Gesamtstaat, und die Aufteilung auf die Bundesländer wird jedes Jahr neu verhandelt.
Die Umsatzsteuer sieht in Österreich derzeit zwei Steuersätze vor, und zwar 20 % und den ermäßigten von 10 %; der ermäßigte Steuersatz wird u. a. bei Lebensmitteln, Büchern, Wohnungsvermietungen, Zeitungen, land- und forstwirtschaftlichen Produkten, Personentransport und Kulturveranstaltungen angewandt.
 
Bei Kraftfahrzeugen (nicht jedoch bei LKWs) trat an die Stelle der früheren Luxussteuer (32%) die normale Umsatzsteuer (20%) zuzüglich der Normverbrauchsabgabe (NOVA), die bei PKWs vom Verbrauch und bei Krafträdern vom Hubraum her berechnet wird; damit soll ein Anreiz zur Anschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge geschaffen werden.
 
In Österreich sind alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz höher als 30.000 Euro umsatzsteuerpflichtig und daher auch vorsteuerabzugsberechtigt. Alle darunter liegenden Umsätze sind auf Grund der Kleinunternehmerregelung steuerfrei.

Steuerbefreiungen (§ 6 UstG)
 
Keine Umsatzsteuer gibt es für den Kauf von Grundstücken. Diese unterliegen der Grunderwerbsteuer.
  • Echte Steuerbefreiungen
    DAS Unternehmen (Verkäufer) kann die von ihm bezahlte Umsatzsteuer (= Vorsteuer) vollständig vom Finanzamt zurückfordern. Echt steuerbefreit sind unter anderem Ausfuhrlieferungen, Lohnveredelungen für ausländische Auftraggeber und grenzüberschreitende Beförderungen in Drittländer, Umsätze von Seeschifffahrt und die Luftfahrt wie auch Goldlieferungen an Zentralbanken.
  • Unechte Steuerbefreiungen
    Hier darf das Unternehmen (Verkäufer) keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Betroffen sind z. B. Kreditzinsen, Kontoführungsprovisionen, Umsätze mit Briefmarken, Briefen, Paketen, Bausparkassen sowie Umsätze aus der Tätigkeit z.B. als Arzt, Zahnärztin, Psychotherapeut etc.
Probleme der Steuerpolitik
Die Steuerpolitik beruht auf drei Grundsätzen, die auch gleichzeitig die Probleme der Besteuerung deutlich machen:
 
Steuergerechtigkeit
Sie soll durch die Progressivität der direkten Steuern erreicht werden. Darunter ist zu verstehen, dass derjenige, der mehr verdient, auch größere Steuerleistungen zu erbringen hat. Die progressive Steuer ist mit einem bestimmten Grenzsteuersatz verbunden: Es wird nur der über einem bestimmten Grenzsatz liegende Betrag mit dem höheren Steuersatz belastet.
 
In der letzten Zeit fällt allerdings auf, dass das Steueraufkommen der progressiven direkten Steuern gegenüber den indirekten Steuern (die alle Personen ohne Rücksicht auf ihre Einkommensverhältnisse trifft) zurückgegangen ist. Daraus kann man schließen, dass bei zu hoher Progression auch die Gefahr der "Steuerverweigerung" zunimmt- anders gesagt, dass die Verlockung z. B. zu Schwarzarbeit größer wird.
 
steuerlast_01.jpg
Abb. 2: Die Verteilung der Steuern wird in der Bevölkerung oft als unfair angesehen
 
Leistungsgerechtigkeit
Diese hat eine allzu starke Nivellierung der Einkommen zu vermeiden. Die Gefahr, dass durch erhöhte Steuerbelastung Anreize für die leistungswillige Bevölkerung zunichte gemacht werden könnten, ist sehr stark gegeben: Bei zu starker Progression könnte es sich bald nicht mehr auszahlen, mehr zu verdienen (und dafür mehr zu arbeiten).
 
Verteilungsgerechtigkeit
Das Problem der Verteilungsgerechtigkeit stellt sich auf drei Ebenen dar:
  • Im weltweiten Vergleich: zwischen den reichen Industriestaaten und den armen Entwicklungsländern.
  • Auf nationaler Ebene: bei der Verteilung des Volkseinkommens auf Arbeitseinkommen (Löhne und Gehälter) und Kapitaleinkommen (unter Einschluss der Arbeitseinkommen von Bauern und Freiberuflern).
  • Innerhalb einzelner Gruppen: unterschiedliche Angestelltengehälter und Arbeiterlöhne, Facharbeiter- und Hilfsarbeiterlöhne, Einkommensunterschiede zwischen Flachland- und Bergbauern, Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen usw.
Quellen:
Abb. 1: http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/515965/OVPVorstoss_Laender-sollen-Steuern-einheben (10.10.2016)
Abb. 2: https://mauruszeier.ch/tag/verbote/ (10.10.2016)