Theorie:
Was wird ausgesagt?
Das Prädikat (Satzaussage, abgekürzt: P), nach dem wir mit "WAS WIRD AUSGESAGT" fragen, wird entweder durch ein (finites) Vollverb (Der Vogel fliegt.) oder durch das Hilfsverb "sein" in Verbindung mit einem anderen Wort (Sie ist musikalisch.) gebildet. Die Hilfsverb-Form, die in unseren Beispielen fettgedruckt ist, heißt hier auch "Kopula" (Verbindung). Man kann also einteilige und mehrteilige Prädikate unterscheiden.
Es gibt also folgende Varianten:
Prädikat = Vollverb
- Die Sonne scheint.
- Der Bauer pflügt.
- Warum weinen die Kinder?
- Wer kommt?
- Wir werden die Freiheit verteidigen.
Wie man beim letzten Satz sieht, ist das Prädikat mit Vollverben bei zusammengesetzten Zeitformen ebenfalls mehrteilig.
Prädikate können aber eben auch mit dem Hilfsverb "sein" (man nennt diese Form Kopula) und verschiedenen Wortarten (man nennt diese dann Prädikatsnomen oder Prädikativum) gebildet werden.
Prädikat = sein + Nomen (Kopula + Prädikatsnomen)
- Mein Freund ist Arzt.
- Sie ist Lehrerin.
- Die Sieger waren Skandinavier.
- War Sokrates ein Philosoph?
Prädikat = sein + Adjektiv
- Dieser Dichter ist berühmt.
- Diese Gletscherspalten sind gefährlich.
- War deine Mutter zufrieden?
Prädikat = sein + eine andere Wortart
- Wir waren fünf. (Zahlwort)
- Er ist dort. (Adverb)
Weitere Möglichkeiten für mehrteilige Prädikate sind:
- Modalverben: Wir dürfen nicht so lange warten.
- Trennbare Verben: Bitte fasse das nicht an!
- (Echte) reflexive Verben: Es ereigente sich ohne mein Zutun.
Satzstellung
Das Prädikat steht in normalen Aussagesätzen an zweiter Stelle im Satz. Bei mehrteiligen Prädikaten steht das finite Verb an zweiter Stelle und die übrigen Teile üblicherweise am Satzende. Diese voneinander getrennten Prädikats-Teile bezeichnet man als Satzklammer.
Beispiel:
Ich habe euch leider nicht mehr gefunden.
Der Zug kommt voraussichtlich um 12:18 Uhr an.
Quellen:
Roland, M. (Hrsg.): DEUTSCH. Lehrbrief 3, Dr. Roland GmbH, Auflage 02/2015, Wien
https://pixabay.com/de/bunte-prismatische-chromatisch-1254541/ (23.2.2017)