Theorie:
1. Gegeben ist die Funktion , in deren Definitionsbereich der Strahl liegt. Man nimmt an, dass die Gerade \(y=b\) eine waagrechte (horizontale) Asymptote des Funktionsgraphen ist.
Man schreibt .
2. Ist die Funktion gegeben, deren Definitionsbereich den Strahl und die Gerade \(y=b\) enthält und die eine horizontale Asymptote des Funktionsgraphen ist, schreibt man kurz: .
3. Wenn beides erfüllt wird, dh. wenn
und , kann man sie zu einer Schreibweise vereinigen:
Gewöhnlich wird die Schreibweise verwendet.
Dabei ist die Gerade \(y=b\) eine horizontale Asymptote des Funktionsgraphen von beiden Seiten.
Man bestimmt den Grenzwert (Limes) der Funktion mit denselben Gesetzen, mit denen man den Grenzwert der Folge bestimmt.
1. Für jeden natürlichen Exponenten \(m\) und jeden Koeffizienten \(k\) gilt:
.
2. Wenn , , dann ist
a) der Grenzwert einer Summe gleich der Summe der Grenzwerte:
;
b) der Grenzwert eines Produktes gleich dem Produkt der Grenzwerte:
;
c) der Grenzwert eines Quotienten gleich dem Quotient der Grenzwerte (in dem Fall, wenn ):
;
d) einen konstanten Faktor darf man vor das \(\lim\)-Zeichen ziehen:
.