Theorie:

Grenzwert einer Funktion

1. Gegeben ist die Funktion y=f(x), in deren Definitionsbereich der Strahl a;+) liegt. Man nimmt an, dass die Gerade \(y=b\) eine waagrechte (horizontale) Asymptote des Funktionsgraphen ist. 
Man schreibt limx+f(x)=b.


2.  Ist die Funktion y=f(x) gegeben, deren Definitionsbereich den Strahl (;a und die Gerade \(y=b\) enthält und die eine horizontale Asymptote des Funktionsgraphen ist, schreibt man kurz: limxf(x)=b.

3. Wenn beides erfüllt wird, dh. wenn

limx+f(x)=b und limxf(x)=b, kann man sie zu einer Schreibweise vereinigen: limx±f(x)=b

Gewöhnlich wird die Schreibweise limxf(x)=b verwendet.

Dabei ist die Gerade \(y=b\) eine horizontale Asymptote des Funktionsgraphen y=f(x) von beiden Seiten.

Man bestimmt den Grenzwert (Limes) der Funktion mit denselben Gesetzen, mit denen man den Grenzwert der Folge bestimmt.

1. Für jeden natürlichen Exponenten \(m\) und jeden Koeffizienten \(k\) gilt:

limxkxm=0.

  

2. Wenn limxf(x)=b, limxg(x)=c, dann ist

a) der Grenzwert einer Summe gleich der Summe der Grenzwerte:

lim(xf(x)+g(x))=b+c;

b) der Grenzwert eines Produktes gleich dem Produkt der Grenzwerte:

lim(xf(x)g(x))=bc;

c) der Grenzwert eines Quotienten gleich dem Quotient der Grenzwerte (in dem Fall, wenn c0):

limxf(x)g(x)=bc;

d) einen konstanten Faktor darf man vor das \(\lim\)-Zeichen ziehen:

lim(xkf(x))=kb.