Theorie:

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Abb. 1: Die Flagge der Europäischen Union: Zwölf goldene Sterne auf blauem Hintergrund.
 
Die Europäische Union ist derzeit (vor dem beschlossenen, aber noch nicht ausgeführten Austritt Großbritanniens) ein aus 28 Staaten bestehender Staatenverbund. Seine Bevölkerung umfasst schon über 500 Millionen Menschen. Der von den EU-Mitgliedstaaten gebildete Europäische Binnenmarkt ist - am Bruttoinlandsprodukt gemessen - der größte gemeinsame Markt der Welt.
  • Mitglieder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (bis zum Austritt), Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
  • Beitrittskandidaten: Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei
 
Die Anfänge der EU gehen auf die 1950er Jahre zurück, als zunächst sechs Staaten im Jahr 1951 die "Montanunion" EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) gründeten: Belgien, (West-)Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Daraus ging 1957 die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hervor. Die EWG sollte vor allem durch eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung nach dem Zweiten Weltkrieg neue militärische Konflikte unter den Mitgliedstaaten unmöglich machen und das Wirtschaftswachstum beschleunigen.
 
 
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Abb. 2: Die sechs Gründungsstaaten der "Montanunion" EGKS.
 
 
Im Lauf der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden neue Staaten den Gemeinschaften bei. Mit dem Vertrag von Maastricht gründeten die Mitgliedstaaten 1992 die Europäische Union, die nun auch Zuständigkeiten in nichtwirtschaftlichen Bereichen bekam. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im Vertrag von Lissabon, wurden die supranationalen Kompetenzen noch ausgebaut, zugleich wurden die gemeinsamen Institutionen schrittweise demokratisiert.
 
Innerhalb der EU haben 19 Staaten eine gemeinsame Währung, den Euro, eingeführt. Sie bilden die so genannte Eurozone. Mit dem Ziel eines europaweiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts arbeiten die EU-Mitgliedstaaten auch in der Innen- und Justizpolitik zusammen. Durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bemühen sie sich auch um ein gemeinsames Auftreten gegenüber Drittstaaten.
 
 
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Abb. 3: EU-Mitgliedsstaaten (blau) und Beitrittskandidaten (gelb).
 
 
 
Quellen:
 
Roland, M. (Hrsg.): GEOGRAPHIE. Lehrbrief 11, Dr. Roland GmbH, Auflage 12/2015, Wien
https://pixabay.com/de/fahne-flagge-europa-eu-wehen-1615136/ (23.12.2016)
https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AECSC52.png (23.12.2016)
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:EU_Member_states_and_Candidate_countries_map.svg (23.12.2016)