Theorie:

Raumordnung und Raumplanung werden in Österreich von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden wahrgenommen. Die Kompetenzverteilung ist komplex, grundsätzlich gilt aber: die Raumordnung und -planung (örtlich und überörtlich) geschieht anhand von Gesetzen der Bundesländer, die Vollziehung der örtlichen Raumplanung liegt im Wirkungsbereich der Gemeinden.
 
Landesplanung
 
Die Raumordnungsgesetzgebung ist Sache der Bundesländer. Sie erstellen regionale Entwicklungskonzepte (Regionalplanung) sowie räumliche Planungen für jene Sachbereiche, die entweder im Verwaltungsbereich der Bundesländer liegen (Gesundheitswesen, Pflichtschulbereich) oder von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind (z. B. Fremdenverkehrskonzepte).
 
 
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Abb. 1: Die Raumordnungsgesetzgebung ist Sache der Bundesländer.
 
 
Das Ziel der Regionalplanung ist es, zur Entwicklung wirtschaftlich gesunder "funktionaler Räume" beizutragen. Dazu zählen unter anderem:
  • Ein entsprechendes Arbeitsplatzangebot in zumutbarer Pendlerdistanz.
  • Branchenvielfalt und ein gehobenes Lohnniveau.
  • Genügend zentrale Einrichtungen und entsprechende Verkehrseinrichtungen.
  • Die optimale Nutzung der wirtschaftlichen Möglichkeiten eines Raumes.
 
Zu den Aufgaben einer Regionalplanung zählen aber auch Maßnahmen,
  • die regionalen Unterschiede (Disparitäten) im Versorgungsstandard und im Lohnniveau abbauen,
  • die Verteilung der Bevölkerung über die Staatsfläche in einem ausgewogenen Verhältnis erhalten sowie
  • Krisengebiete durch entsprechende Maßnahmen zu sanieren.
 
Gemeinde: Der Flächenwidmungsplan
 
Der Flächenwidmungsplan ist das Raumordnungsinstrument der Gemeinde. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu; er hält also fest, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken grundsätzlich zulässig ist. Damit wird eine unkontrollierte Entwicklung eines Ortes verhindert.
 
Flächenwidmungsplan und örtliche Raumordnung werden durch einen Gemeinderatsbeschluss rechtskräftig. Zuvor wird der Plan vier Wochen öffentlich aufgelegt, und jedermann ist zur Einsicht und zur Abgabe von Stellungnahmen, die vom Gemeinderat behandelt werden müssen, berechtigt.
 
Die wichtigsten Landnutzungskategorien der Flächenwidmung sind:
  • Bauland unterteilt in Wohngebiet, Kerngebiet (Geschäftsbereich) und Betriebsgebiet (Industriegebiet)
  • Verkehrsflächen
  • Grünland mit Flächen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, für das städtische Grün (Parkanlagen), für Ödland (Gebirge, Moore und Ähnliches), Sondernutzungen (Campingplätze, Müllablagerungsplätze, Sandgruben...)
  • Sonstige Nutzungen bestimmt durch Bundes- und Landesgesetze: Eisenbahnlinien, Energieleitungen, hochrangige Straßen, Natur- und Wasserschutzgebiete, Bann- und Erholungswald usw.
 
 
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Abb. 2: Industriegebiete gehören zum Bauland.
 
 
Beispiel: Flächenwidmung in Oberösterreich
 
Als Beispiel seien hier die Grundlagen für die Flächenwidmungsgebiete in Oberösterreich angeführt:
 
Das Gemeindegebiet wird hier grundsätzlich in Bauland, Verkehrsflächen und Grünland eingeteilt.
 
Im Bauland wird unterschieden:
  • Wohngebiete
  • Dorfgebiete
  • Kurgebiete
  • Kerngebiete
  • Gemischte Baugebiete
  • Betriebsbaugebiete
  • Industriegebiete
  • Ländeflächen
  • Zweitwohnungsgebiete
  • Gebiete für Geschäftsbauten
  • Sondergebiete des Baulandes
 
Als Verkehrsflächen sind Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr vorzusehen.
 
 
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Abb. 3: Zu den Verkehrsflächen zählt auch der ruhende Verkehr.
 
 
Das Grünland dient grundsätzlich der Land- und Forstwirtschaft oder wird als Ödland ausgewiesen. Darüber hinaus können Sonderwidmungen (z. B. Erholungsflächen, Grünzüge, Erwerbsgärtnereien, Abgrabungsgebiete usw.) festgelegt werden. Im Grünland dürfen prinzipiell nur jene Gebäude errichtet werden, die für die jeweils festgelegte Nutzung nötig sind. In genau definierten Fällen sind Ausnahmen zulässig (z. B. Ersatz von bestehenden Wohnbauten im Grünland).
 
 
 
Quellen:
Roland, M. (Hrsg.): GEOGRAPHIE. Lehrbrief 12, Dr. Roland GmbH, Auflage 12/2015, Wien
http://www.oerok.gv.at/die-oerok/raumordnung-in-oesterreich.html (16.1.2017)
https://commons.wikimedia.org/wiki/User:TUBS: Karte der politischen Gliederung von Österreich, online unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Austria,_administrative_divisions_-_de_-_colored.svg (10.1.2017)
https://pixabay.com/de/industriegebiet-blautal-weiler-283821/ (10.1.2017)
https://pixabay.com/de/parkplatz-autos-fahrzeuge-verkehr-825371/ (10.1.2017)