Theorie:

Raumordnung und Raumplanung haben das Ziel, in einem bestimmten Raum die bestmöglichen Lebensbedingungen herzustellen sowie zu erhalten. Unter der Raumplanung werden darüber hinaus die planerischen Vorgänge subsumiert, um einen geographischen Raum, oft ein bestimmtes Verwaltungsgebiet, nach seinen naturräumlichen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten zu ordnen und gezielt zu nutzen.
 
Die folgende Grafik gibt einen Überblick über ihre verschiedenen Aufgaben:
 
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Abb. 1: Raumordnung und Raumentwicklung

In Österreich erfolgen die Raumordnung und die Raumplanung auf folgenden Ebenen:
  • Bundesweite Ebene: Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK)
  • Ebene der Bundesländer: Landesplanung
  • Ebene der Gemeinden: Flächenwidmungsplan

Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK)
Als bundesweite Raumordnungsbehörde koordiniert die ÖROK die Raumordnungspläne der Länder und Gemeinden, ist aber auch eine wichtige Schnittstelle zwischen den Raumordnungskonzepten Österreichs mit der EU. Die ÖROK erarbeitet alle 10 Jahre ein Raumentwicklungskonzept. Vorsitzender ist der Bundeskanzler.
 
Landesplanung
Die eigentliche Raumordnungsgesetzgebung ist Sache der Bundesländer. Diese erstellen regionale Entwicklungskonzepte sowie räumliche Planungen für jene Bereiche, die entweder im Verwaltungsbereich der Bundesländer liegen (Gesundheitswesen, Pflichtschulbereich) oder von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind (z. B. Fremdenverkehrskonzepte).
 
Der Flächenwidmungsplan
Der Flächenwidmungsplan ist das Raumordnungsinstrument der Gemeinde. Er hält vor allem fest, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist, um eine unkontrollierte Entwicklung der Gemeinde zu verhindern.
 
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Abb. 2: Der Flächenwidmungsplan der niederösterreichischen Stadtgemeinde St. Valentin
 
Die wichtigsten Nutzungskategrien der Flächenwidmung sind:
  • Bauland unterteilt in Wohngebiet, Kerngebiet (Geschäftsbereich) und Betriebsgebiet (Industriegebiet)
  • Verkehrsflächen
  • Grünland mit Flächen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, für das städtische Grün (Parkanlagen), für Ödland (Gebirge, Moore und Ähnliches) sowie Sondernutzungen (etwa für Campingplätze, Müllablagerungsplätze, Sandgruben usw.)
  • übrige Nutzungen: Eisenbahnlinien, Energieleitungen, hochrangige Straßen, Natur- und Wasserschutzgebiete, Bann- und Erholungswald usw.

Dorf- und Stadterneuerung
 
In vielen Gebieten hat sich die durch Jahrhunderte gewachsene Dorfstruktur verändert: Fremdenverkehr, Industrialisierung und Landflucht hatten für die Dörfer einschneidende Folgen, die aber nun verschiedenartige Bedürfnisse entstehenließen - die Dorf- und Stadterneuerung will diesen Rechnung tragen:
  • Bedürfnis nach Harmonie und rechten Proportionen
    Gezielte Planung soll beispielsweise sicherstellen, dass ein zentrales Bauwerk (z. B. eine Burg oder eine Kirche) auch vom Ortsrand her sichtbar bleiben soll. Die Gebäude sollen zur Landschaft passen (daher sollen auch keine Häuser im alpinen Stil in den Flachländern des österreichischen Ostens errichtet werden), Grüngürtel und Grünkeile (vor allem bei einem Nebeneinander von Wohngebieten und Industrie- bzw. Gewerbegebieten) sollen neu geschaffen werden. Gleichfalls sollen "zubetonierte" Bäche und Flüsse wieder renaturiert werden - womit im Falle einer Überschwemmung das Wasser (wie früher) wieder auf Wiesen und in Sümpfen versickern kann.
  • Bedürfnis nach Schutz und sozialem Kontakt
    Die Menschen brauchen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Möglichkeit des Alleinseins und des Kontaktes mit anderen. Aus diesem Grund wird auch die (Wieder-)Ansiedelung von Geschäften oder Gaststätten gefördert. Bankfilialen, Postämter und Trafiken waren bisher wichtige Treffpunkte der dörflichen Kommunikation, werden aber laufend aus Kostengründen geschlos-sen - eine Grenze für die Dorferneuerung.
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Abb. 3: Das Logo der niederösterreichischen Dorf- und Stadterneuerung

Quellen:
Abb. 1: Lehrbrief 3, Geographie Dr. Roland, Auflage 05/2015 (06.07.2016)
Abb. 2: http://www.gpl.at/files/images/5232e25b2ef8f_b.jpg (06.07.2016)
Abb. 3: http://www.noeregional.at/dokumente/LO_doern_150709_Logo_Dorferneuerung_4c.jpg (06.07.2016)