Theorie:

Hat der Mensch früher mehr oder weniger planlos in die Natur eingegriffen, kommt heute der Erhaltung der (wenigen) noch verbliebenen Naturräume hohe Bedeutung zu. Ein Nationalpark soll durch besondere Maßnahmen vor schädlichen menschlichen Eingriffen und vor Umweltverschmutzung geschützt wird. Meist sind dies Gebiete, die ökologisch besonders wertvoll sind oder über besondere natürliche Schönheit verfügen.
 
Gemäß der Definition der Internationalen Union zum Schutz von Natur und natürlichen Objekten (IUCN) sind Nationalparks natürliche Gebiete auf dem Wasser oder dem Land, die vorgesehen sind,
  • um die Unversehrtheit eines oder mehrerer Ökosysteme zu schützen und für die jetzige und künftige Generationen zu erhalten,
  • um Ausbeutung ebenso zu verhindern wie andere Tätigkeiten, die dem Gebiet Schaden zufügen,
  • um eine Basis zur Spiritualität, Forschung, Schulung, Erholung und Besichtigung zur Verfügung zu stellen, die ökologisch und kulturell vereinbar ist. 
In Österreich gibt es sieben Nationalparks, sechs davon sind von der IUCN anerkannt. Der älteste österreichische Nationalpark ist der Nationalpark Hohe Tauern, der 1981 eingerichtet wurde. Das gemeinsame Konzept der Nationalparks nennt sich Nationalparks Austria.
 
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Abb. 1: Übersichtskarte der österreichischen Nationalparks
 

Zu den naturnahen Lebensräumen gehören insbesondere:
  • stehende Binnengewässer (Seen, Tümpel, Teiche, Auengewässer)
  • Fließgewässer
  • Sümpfe und Moore (Nieder-, Hochmoore, Quellfluren)
  • Gletscher
  • Waldbiotope
  • Biotope der alpinen Hochlagen (Zwergstrauchheiden, Schuttfluren)
 
Folgende Schutzgebietstypen sind zu unterscheiden:
 
Naturdenkmäler: z.B. einzelne Bäume, Gletscherschliffe, Klammstrecken, Seen, Moore, Wasserfälle
 
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Abb. 2: Ein als Naturdenkmal gekennzeichneter Speierling-Baum im Burgenland
 
Geschützte Landschaftsteile: Übergang zu größeren Schutzflächen wie Biotopen (z. B. Seen, Moore, Alleen, Gehölzgruppen)
 
Landschaftsschutzgebiete: besonders schöne Kulturlandschaften mit hohem Erholungswert
 
Naturschutzgebiete: Strenge Schutzbestimmungen zur ungestörten Erhaltung der Pflanzen- und Tierwelt. All jene Eingriffe sind verboten, die das ökologische Gefüge bedrohen, gefährden oder zerstören. Dazu zählen Alpinlandschaften, Berg-, See-, Flusslandschaften, Urwälder und Steppenreste.
 
Naturparks: Landschaftsschutz-/Naturschutzgebiete, die besonders der Erholung dienen sollen. Sie sind auch mit Erholungseinrichtungen ausgestattet
 
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Abb. 3: Eingang zum Naturpark Blockheide im nordwestlichen Niederösterreich
 
Nationalparks: besonders großflächige Form eines Schutzgebietes. Die Unterschutzstellung eines Gebietes als Nationalpark sollte für Österreich charakteristische Landschaftstypen vor jeder weiteren Veränderung bewahren helfen, um einen möglichst großen Artenreichtum in Flora und Fauna erhalten zu können. Hier hat der Naturschutz - im Unterschied zu den Naturparks - absoluten Vorrang.
 
Quellen:
Abb. 1: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Karte_Nationalparks_%C3%96sterreich.png (11.07.2016)
Abb. 2: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Forchtenstein_-_Naturdenkmal_MA-017_-_Speierling_-_Naturdenkmalschild.jpg (11.07.2016)
Abb. 3: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Eingang_zum_Naturpark_Blockheide.jpg (11.07.2016)