Theorie:
Migration aus wirtschaftlichen Gründen
Österreich gehört zu den reichsten Ländern der Welt und ist daher sehr anziehend für Menschen aus ärmeren Ländern. Diese Anziehungskraft wird englisch auch als Pull-Faktor bezeichnet, während die wirtschaftlich ungünstige Situation in den Herkunftsländern der Wirtschaftsflüchtlinge ein Push-Faktor ist. Ein besonderer Fall ist die ebenfalls wirtschaftlich bedingte Migration von hochausgebildeten und wirtschaftlich gut situierten Fachkräften (high skilled migration), die sich in den reicheren Industriestaaten bessere Verdienstmöglichkeiten erwarten als zu Hause. Es ist zu erwarten, dass sich schon in naher Zukunft eine Konkurrenz der Metropolen um diese Fachkräfte sich verstärken.Fluchtmigration
Die eine Flucht auslösenden Bedrohungen (Push-Faktoren) können vielfältig sein und reichen von politischer, religiöser und rassistischer Diskriminierung und Verfolgung, über Wirtschafts-, Umwelt- und Naturkatastrophen, bis hin zum Krieg und Vertreibung. Strafverfolgung wegen Fahnenflucht und Kriegsdienstverweigerung lässt Flüchtlinge Schutz vor der Verfolgung im Ausland suchen.
Abb. 1: Flüchtlinge auf dem Mittelmeer
Rechtliche Situation
Laut der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist Fluchtmigration die räumliche Bewegung einer Person, die sich "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will."Wirtschaftliche Gründe werden für die Definition einer Person als Flüchtling in der Genfer Flüchtlingskonvention also nicht anerkannt. Allerdings geht es ja auch bei Migrierenden, die ihre Heimat auf Grund von Hunger, Armut oder Umweltkatastrophen aufgeben, letztlich um ihre nackte Existenz.
Einwanderungspolitik in Österreich
Nach den österreichischen Gesetzen haben Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention Anspruch auf Gewährung von Asyl (gr. ásylon = Zufluchtsstätte). Wenn ihr Asylantrag positiv beschieden wird, erhalten sie eine Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Integrationsunterstützung. Bei negativem Bescheid werden Rückführungsmaßnahmen ergriffen, wobei sich laufend Probleme bei der Unterbringung bis zur Ausreise ergeben. Die Rückführung darf nur in ein Land erfolgen, in welchem die Asylsuchenden nicht der Gefahr von Folter und anderen menschenrechtswidrigen Behandlungen ausgesetzt sind.Abb. 2: Asylanträge in Österreich pro Jahr - mit Obergrenze ab 2016
Ohne Zuwanderung würde die Bevölkerungszahl Österreichs so sehr schrumpfen, dass - infolge sinkender Beitragszahlungen - auch die Pensionen der älteren Menschen bald nicht mehr gesichert wären. In manchen Berufen (vor allem in der Kranken- und Altenpflege) ist die Versorgung schon heute ohne Arbeitskräfte aus dem Ausland nicht mehr denkbar. Zudem muss sich Österreich gezielt auch um die Zuwanderung gut ausgebildeter Fachkräfte bemühen, um seinen Rang als innovative Industrienation nicht zu verlieren.
Mit der 2011 eingeführten Rot-weiß-rot-Card wird insbesondere der Arbeitsmarktzugang für hoch qualifizierte Menschen fremder Nationalität, Fachkräfte in Mangelberufen und sonstige "Schlüsselkräfte" auf neue Beine gestellt. Für den Zuzug nach Österreich gilt künftig ein "kriteriengeleitetes Punktesystem", bei dem erworbene Qualifikationen, Berufserfahrung, deutsche Sprachkenntnisse und Alter bewertet werden. Für Menschen aus dem Ausland, die in Österreich ein Studium absolviert haben, ist ein erleichterter Arbeitsmarktzugang vorgesehen.
Abb. 3: Die österreichische Rot-weiß-rot Card
Quellen:
Abb. 1: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:LE_Eithne_Operation_Triton.jpg (09.08.2016)
Abb. 2: http://medienservicestelle.at/migration_bewegt/wp-content/uploads/2016/01/asylantraege_obergrenze1.jpg (09.08.2016)
Abb. 3: http://dia.aau.at/files/user_upload/Rotweissrot.jpg (09.08.2016)