Theorie:

Die Budgetpolitik zählt zu den schwierigsten Aufgaben, die der Staat zu erfüllen hat, da die Interessen des Staates (möglichst viele Einnahmequellen) den Interessen der Bevölkerung genau diametral  gegenüberstehen (möglichst geringe Steuern bei gleich bleibender Leistungsvielfalt des Staates).
 
Ein Budget ist die Gegenüberstellung von voraussichtlichen Einnahmen und geplanten Ausgaben. Während aber die Ausgaben relativ genau vorherberechnet werden können, sind die Einnahmen weitaus schwieriger vorherzubestimmen, da die Steuerleistungen (die ja den Großteil der staatlichen Einnahmen ausmachen) sehr stark von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Konjunktur") abhängen.
 
Die Ziele der Budgetgestaltung
Die Budgetgestaltung verfolgt drei Hauptziele:
  • Langfristige Ausrichtung
    Um eine langfristige Ausrichtung zu erreichen, werden Budgetvorschauen erstellt. Eine Budgetvorschau ist eine Schätzung der Entwicklung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben auf Grund bestimmter Annahmen. Diese Ausrichtung ist notwendig, um größere Vorhaben langfristig planen zu können. So ist zum Beispiel die Frage der Pensionszuschüsse eine dieser langfristigen Aufgaben. Durch das Ansteigen der durchschnittlichen Lebenserwartung erhöht sich der notwendige Zuschuss des Staates, der daher langjährig vorgeplant werden muss. Da der Staat aber einmal die Grenzen der Finanzierbarkeit des Systems erreicht, werden andere Maßnahmen (wie z. B. eine Pensionsreform) notwendig. Ein anderes Beispiel ist der Bau von Infrastruktureinrichtungen, der ebenfalls eine langjährige Budgetausrichtung erfordert (z. B. Autobahnbau).
  • Flexibilität
    Finanzminister und -ministerinnen müssen immer damit rechnen, dass sich die Wirtschaft nicht so entwickeln wird, wie man dies bei der Budgeterstellung angenommen hat. Wird beispielsweise festgestellt, dass die Zahl der Arbeitslosen ansteigt, kann dadurch reagiert werden, dass mehr staatliche Aufträge erteilt werden (z. B. mehr Autobahnbaustellen), um zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. In diesen oder anderen Situationen sollte die Regierung die Möglichkeit einer flexiblen Einflussnahme haben. Wenn aber alle Positionen des Budgets bereits durch gesetzliche Verpflichtungen gebunden sind, bleibt kein Spielraum - für dringend notwendige Maßnahmen muss die Regierung sann erst die Zustimmung des Parlaments erreichen. Als Ausweg aus diesen Schwierigkeiten werden in manchen Staaten so genannte Eventualbudgets beschlossen, die dann in Kraft gesetzt werden, wenn bestimmte Situationen eintreten.
  • Budgethoheit des Parlaments
    Der Grundsatz der Gewaltentrennung verlangt, dass die Regierung als Spitze der Verwaltung zwar den wesentlichen Anteil an der Erstellung des Budget-Entwurfs haben soll, die endgültige Entscheidung aber dem (gesetzgebenden) Parlament vorbehalten bleiben muss.

Die Phasen der Budgeterstellung
 
Bei der Erstellung des Budgets werden mehrere Phasen durchlaufen, die sich über einen längeren Zeitraum als ein Jahr erstrecken.
 
Phase 1:
Schon im ersten Halbjahr vor dem Budgetjahr gehen an die Dienststellen die Erhebungslisten für das kommende Budget. Im Finanzministerium werden dann diese Unterlagen gesichtet und geordnet. Im Anschluss daran beginnen die Beratungen des Finanzministeriums mit den anderen Ministerien. Nach zumeist langwieriger und schwieriger Koordination ist der Budgetentwurf fertig und kommt als Gesetzesentwurf des Ministerrats in das Parlament. Dort wird dieser Entwurf dem Werdegang eines Gesetzes entsprechend behandelt, um als "Bundesfinanzgesetz für das Jahr …" als einfaches Gesetz (ohne qualifizierte Mehrheit) beschlossen und veröffentlicht zu werden. Damit ist der Plan für das Budgetjahr fertig gestellt.
 
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Abb. 1: In Österreich wird das Budget vom Bundesministerium für Finanzen erstellt.

Phase 2:
Entsprechend dem Plan erfolgt der Vollzug.
Die Buchführung entspricht dem "kameralistischen" System: demnach werden Aufzeichnungen über die Einnahmen, Ausgaben, Vermögens- und Schuldenbestände geführt. Die Vollziehung des Bundesgesetzes sorgt durch entsprechende Verfahren bereits für eine interne Gebarungskontrolle. Zur eigentlichen Abrechnung kommt es aber erst in der nächsten Phase.
 
Phase 3:
Die Abrechnung erfolgt zweifach: Zunächst werden Nachweise zusammengestellt, aus denen ersehen werden kann, welche Überschüsse oder Defizite gegenüber den Ansätzen des Budgets eingetreten sind. Außerdem werden noch die Bestände an Vermögen und Schulden am Beginn und am Ende des Rechnungsjahres einander gegenübergestellt.
Die Abrechnung wird sodann rechnerisch und auch sachlich - auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit - geprüft. Eine besondere Rolle in der Kontrolle nehmen die in vielen Staaten eingerichteten unabhängigen Rechnungshöfe ein. Im Laufe der Phase 3 werden die Berichte über die Kontrollen, der Rechnungsabschluss und Rechnungsbericht des Finanzministers dem Parlament vorgelegt.
 
Phase 4:
Im Parlament erfolgt die politische Kontrolle; sie endet zumeist mit der Entlastung der Regierung.
 
Probleme der Budgetpolitik
 
Die Probleme der Budgetpolitik liegen vor allem in der Tatsache, dass Budgetmittel nicht unbegrenzt vermehrbar sind, ohne die wirtschaftliche Stabilität eines Staates zu gefährden. Auch in Österreich ist die Budgetsituation angespannt; das wichtigste Ziel der nächsten Zeit ist daher die Senkung des Budgetdefizits, das in den letzten Jahren durch vermehrte Staatsausgaben zur Sicherung der Konjunktur (niedrige Arbeitslosenzahlen, hoher sozialer Standard) entstanden ist. Die Senkung des Budgetdefizits kann durch Verringerung der Ausgaben (Senkung von Sozialleistungen, geringere Subventionen und Staatszuschüsse) oder durch Erhöhung der Einnahmen (Steuern) erreicht werden. Natürlich sind beide Maßnahmen nicht populär.
 
Allerdings bleiben dem Finanzministerium durch hohe Fixbelastungen nur sehr geringe Spielräume bei der Budgetgestaltung: etwa 80 bis 85 % der Einnahmen müssen als Fixausgaben gleich wieder verbucht werden; die größten Posten dabei sind die Ausgaben für die Sozialversicherungszuschüsse (Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung), die Rückzahlung von aufgenommenen Krediten (samt Zinsen) und die Gehälter der Beamten.
 
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Abb. 2: Der derzeitige Finanzminsiter, Hans Jörg Schelling
 
Die Budgetkonsolidierung (also Senkung des Defizits) ist aber eines der vorrangigsten Ziele, da die Budgetsituation eines der Kriterien für die Europäische Währungsunion darstellt; ohne deutliche Senkung seines Defizits liefe Österreich Gefahr, am Finanzmarkt seine gute Bewertung zu verlieren - die Folge wäre, dass Österreich höhere Zinsen für jene Anleihen zu entrichten hätte, die zur Begleichung seiner Schulden aufgenommen werden müssen (Ein "Teufelskreis", da eben dies zu einer weiteren Erhöhung des Defizits führen würde).

 
Quellen:
Abb. 1: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Bundesministerium_f%C3%BCr_Finanzen_logo.svg (05.10.2016)
Abb. 2: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schelling_Hans-J%C3%B6rg-9619_(17147292677).jpg (22.12.2022)