Theorie:

Geldpolitik der EZB
Europäische Zentralbank (EZB)
  
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Abb. 1: EZB-Zentrale in Frankfurt am Main
  
Die Europäische Zentralbank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie verwaltet den Euro, die einheitliche Währung der EU, und sorgt für Preisstabilität für die mehr als zwei Drittel der EU-Bevölkerung, die den Euro bereits als Währung haben. Ferner ist die EZB für die Gestaltung und Durchführung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU verantwortlich.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die EZB mit dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) zusammen, dem alle 28 EU-Staaten (derzeit noch inklusive Großbritannien) angehören. Bisher haben aber nur 19 EU-Länder den Euro eingeführt und bilden gemeinsam die Eurozone.

Die EZB ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig, darf also keinerlei Weisungen seitens der nationalen Banken oder der EU-Organe entgegennehmen.
  
  
Europäische Investitionsbank (EIB)

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Abb. 2: Sitz der Europäischen Investitionsbank in Luxemburg
  
Die Europäische Investitionsbank mit Sitz in Luxemburg, deren Träger alle \(28\) Staaten der EU sind, ist die Finanzierungsinstitution der EU. Sie gewährt langfristige Darlehen für Investitionen, die eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung und Integration der Union fördern. Mit ihrem jährlichen Darlehensvolumen ist sie die größte internationale Finanzierungsinstitution der Welt.

EIB-Darlehen werden zu den niedrigstmöglichen Zinsen vergeben. Den größten Teil ihrer Mittel beschafft sich die EIB auf den Kapitalmärkten, wo sie dank ihrer sehr hoch eingestuften Kreditwürdigkeit (AAA) die bestmöglichen Konditionen erhält. Diesen Vorteil gibt sie an die Darlehensnehmenden weiter.
  
Binnenmarkt der EU
 
Der Europäische Binnenmarkt stellt mit seinen vier Grundfreiheiten den freien Verkehr von Personen, Gütern, Dienstleistung und Kapital innerhalb der Europäischen Union sicher. 

Freier Warenverkehr

Der Grundsatz des freien Warenverkehrs bildet einen der Eckpfeiler des Binnenmarkts: alle Beschränkungen des Warenverkehrs innerhalb der EU sind zu beseitigen. Im freien Verkehr der EU befinden sich Waren, die entweder in einem Staat der EU hergestellt wurden oder die, wenn sie nicht in der EU produziert wurden, bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern verzollt und versteuert wurden.
  
Freier Dienstleistungsverkehr

Der Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit ermöglicht den Wirtschaftsteilnehmenden, die Dienste in einem Mitgliedstaat erbringen, ihre Dienste auch in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen, ohne sich dort niederlassen zu müssen.
  
Freier Personenverkehr

Der Grundsatz des freien Personenverkehrs umfasst nicht nur das Recht der EU-Bürgerinnen und -bürger, sich innerhalb der Union frei - ohne Grenzkontrollen - zu bewegen, sondern auch die zum Europäischen Binnenmarkt gehörende
  • Arbeitnehmenden-Freizügigkeit, die
  • Dienstleistungsfreiheit und die
  • Niederlassungsfreiheit.
 
Für die Regelung des freien Grenzübertritts gibt es das Abkommen von Schengen, dem die EU-Mitglieder erst dann beitreten können, wenn sie die in diesem Abkommen festgelegten Verpflichtungen erfüllen. Das betrifft insbesondere eine effektive Kontrolle der Außengrenzen.
  
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Abb. 3: Offene Grenze innerhalb des Schengen-Raums (zwischen Deutschland und Österreich)


Nicht zum Schengen-Raum gehören derzeit die EU-Staaten Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien und Kroatien. Dafür gehören die Nicht-EU-Staaten Island, Schweiz, Norwegen und Liechtenstein zum Schengen-Raum (die EFTA-Staaten, siehe auch Kapitel 6: Wirtschaftspolitik).

Im Zuge der "Flüchtlingskrise" im Sommer \(2015\) setzten mehrere Länder die Schengen-Regeln außer Kraft, nachdem die Sicherung der Außengrenzen nicht (mehr) funktionierte. 
 
  
Freier Kapitalverkehr

Der freie Kapitalverkehr ist eines der zentralen Elemente des Binnenmarkts. Europaweit ermöglicht er integrierte, offene, wettbewerbsfähige und effiziente Finanzmärkte und Finanzdienstleistungen.

Für Privatpersonen bedeutet dies, dass sie zahlreiche Geschäfte im EU-Ausland tätigen können, von der Eröffnung eines Bankkontos über den Kauf von Aktien ausländischer Unternehmen und die Geldanlage am renditestärksten Markt bis hin zum Immobilienerwerb. Für Unternehmen bedeutet der freie Kapitalverkehr im Wesentlichen, dass sie in andere europäische Unternehmen investieren und auch Eigentümer dieser Unternehmen werden können.

 
Quellen:
Roland, M. (Hrsg.): GEOGRAPHIE. Lehrbrief 5, Dr. Roland GmbH, Auflage 12/2015, Wien
https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AFrankfurt_EZB.Nordwest-2.20141228.jpg (01.08.2016)
https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AEurop%C3%A4ische_Investitionsbank.jpg (01.08.2016)
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:OffeneGrenzeNiederndorf-Oberaudorf.jpg (02.08.2016)