Theorie:

EU-Agrarpolitik (GAP)
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) beruht auf zwei Säulen: den gemeinsamen Marktordnungen und der Entwicklung des ländlichen Raums. Zuständig für die Rechtssetzung im Bereich der GAP ist der Rat für Landwirtschaft und Fischerei. Der Anteil der Agrarausgaben am EU-Budget ist zwar rückläufig, er macht jedoch noch immer den größten Einzeletat aus.
  
 
AUFGABEN UND ZIELE
  
Die Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik sind:
  • Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte.
  • Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen.
  • Die Stabilisierung der Märkte.
  • Die Sicherstellung der Versorgung.
  • Sorge für angemessene Preise bei der Belieferung der Verbrauchenden.
  
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Abb. 1: Technischer Fortschritt soll auch die Produktivität in der Landwirtschaft erhöhen.
 
  
Schon 1962 wurden für den gemeinsamen Agrarmarkt und damit die gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte drei Grundsätze festgelegt:
  • Einheit des Marktes: dies meint den freien Verkehr landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Bereich der Mitgliedstaaten; für die Organisation des Binnenmarktes sollten überall in der EU die gleichen Regeln gelten.
  • Gemeinschaftspräferenz: dies bedeutet, dass die Agrarprodukte der EU bei der Vermarktung Vorrang und einen Preisvorteil gegenüber importierten Produkten haben. Es bedeutet auch den Schutz des Binnenmarktes vor Niedrigpreisprodukten aus Drittländern und vor größeren Schwankungen des Weltmarktes.
  • Finanzielle Solidarität: Alle Ausgaben im Rahmen der GAP werden vom Gemeinschaftshaushalt getragen.
     
  
INSTRUMENTE
 
Lange Zeit betrieb die EU ein System zur Preisstützung, das seit 1993 aber zunehmend weniger und abgeschwächt eingesetzt wird. Das System funktioniert folgendermaßen:
 
Stützungskäufe:

Jährlich setzt die EU einen Mindestpreis/Interventionspreis für bestimmte Agrargüter fest. Wenn der Marktpreis unter den Mindestpreis/Interventionspreis fällt, kauft die EU den Erzeugenden diese Produkte ab. Durch diese Stützungskäufe werden einerseits die Erzeugerpreise stabilisiert und andererseits Überschüsse aus dem Markt genommen.
 
Dies verhindert ein weiteres Absacken des Marktpreises. Die angekauften Produkte werden zentral gelagert und, je nach Marktentwicklung, später wieder verkauft. Diese Preis- und Abnahmegarantie fördert jedoch die Überproduktion. Durch spätere Reformen wurden die Interventionspreise daher drastisch gesenkt und durch direkte Einkommensbeihilfen ersetzt.
  
Abschöpfung und Exporterstattung:

Die Erzeugerkosten für fast alle Agrarprodukte, die in der EU hergestellt werden, liegen weit über dem Niveau der Weltmarktpreise. Deshalb sind diese nicht konkurrenzfähig. Um aber eine Überflutung des europäischen Marktes mit Importen aus anderen Ländern zu verhindern, hat die EU den Schwellenpreis eingeführt.

Lieferantinnen und Lieferanten aus einem Nicht-EU-Land müssen die Differenz zwischen dem Weltmarktpreis und dem Schwellenpreis als eine Art Zoll an die EU abführen. Diese Regelung wird als Abschöpfung bezeichnet. Nicht-EU-Ländern erschwert dies den Zugang zum europäischen Markt. Vor allem Entwicklungsländer sind von dieser Regelung betroffen - aber auch die Verbrauchenden der EU-Länder sind betroffen, da sie höhere Preise als die des Weltmarktes bezahlen müssen.

Um auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähig zu sein, können sich die Erzeugenden die Differenz zwischen dem Weltmarktpreis und dem Schwellenpreis von der EU auszahlen lassen. Diese Exporterstattung bedeutet, dass Landwirtinnen und -wirte ihre Produkte zum niedrigen Weltmarktpreis verkaufen können und trotzdem Gewinn machen.
  
  
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Abb. 2: System der Marktordnungspreise der GAP
  
EU-Handelspolitik
  
Mit derzeit etwa 15 % des weltweiten Warenverkehrs (Stand: März 2016, EU-28), d.h. weltweite Ein- und Ausfuhren, gehört die EU gemeinsam mit den Vereinigten Staaten und China zu den größten drei Handelsparteien weltweit.

Der Handel zwischen ihren Mitgliedstaaten war ein Stützpfeiler der Gründung der EU. Im Jahr 2015 belief sich der Warenverkehr unter dem Mitgliedsstaaten auf EUR 3 070 Milliarden. Dies waren 71 % mehr, als die Summe aller Ausfuhren in Drittstaaten. 

Zentrales Anliegen der Handelspolitik ist der Abbau von Handelshemmnissen, und deshalb setzt sich die EU nachdrücklich für die weltweite Liberalisierung ein. Mit der Aufhebung der Handelszölle zwischen den EU-Ländern wurden auch die Zölle für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern vereinheitlicht.

Das bedeutet, dass auf Waren einheitliche Einfuhrzölle erhoben werden - unabhängig davon, ob sie z.B. über Genua oder Hamburg in die EU eingeführt werden. Dadurch kann ein Fahrzeug aus Japan, auf das bei der Einfuhr nach Deutschland Einfuhrzoll gezahlt wird, nach Belgien oder in die Niederlande verbracht und dort genauso verkauft werden wie ein in Deutschland hergestelltes Fahrzeug, ohne dass zusätzliche Zölle erhoben werden.
 
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Abb. 3: Die WTO (World Trade Organization) mit Sitz in Genf beschäftigt sich mit internationalen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen.
  
  
Die EU spielt in den internationalen Verhandlungen zur Liberalisierung des Handels eine zentrale Rolle. Die Schwierigkeiten solcher Abkommen demonstriert aber zum Beispiel die im Jahr 2001 begonnene Doha-Entwicklungsrunde der WTO. Ziel war es, Zölle zu senken und andere Handelshemmnisse zu beseitigen. Vor allem aufgrund von Differenzen bezüglich der Agrarpolitik kam es allerdings nach jahrelangen Verhandlungen zu keiner Einigung.
  
Aufgrund der oft schwierigen multilateralen Verhandlungen im Rahmen der WTO setzt die EU zunehmend auch auf bilaterale Abkommen, also Abkommen mit einzelnen Staaten.
  
Quellen:
 
Roland, M. (Hrsg.): GEOGRAPHIE. Lehrbrief 5, Dr. Roland GmbH, Auflage 12/2015, Wien
Zahlen zur Handelspolitik: http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/International_trade_in_goods/de (29.7.2016)
https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AClaas_Xerion_3800.jpg (02.08.2016)
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Marktordnungspreissystem_GAP.svg (02.08.2016)
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Geneva_Ministerial_Conference_18-20_May_1998_(9305956531).jpg (21.12.2022)