Theorie:
Mit dem Begriff "Präimplantationsdiagnostik" wird die Diagnostik an einem in vitro, (d. h. im Labor) befindlichen Embryo vor einem (möglichen) Transfer in den mütterlichen Organismus bezeichnet. Dem sich im Anschluss an eine künstliche (= in-vitro) Befruchtung entwickelnden Embryo werden Zellen entnommen, deren Erbgut auf das Vorliegen krankheitsrelevanter Merkmale untersucht wird. Im Falle eines entsprechenden Befundes wird der Embryo nicht in die Gebärmutter übertragen. Auch eine Untersuchung im Hinblick auf nicht-krankheitsrelevante Merkmale ist möglich. So kann beispielsweise das Geschlecht eines Embryos ermittelt werden. Außerdem kann ein Embryo darauf hin untersucht werden, ob er als möglicher Organ- oder Gewebespender für ein bereits lebendes Geschwisterkind in Frage käme.
Die Entnahme der Zellen erfolgt zumeist am dritten Tag nach der Befruchtung. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Embryo im \(4\)- bis \(10\)-Zell-Stadium. Da davon ausgegangen wird, dass sich bis zum \(8\)-Zell-Stadium jede entnommene Zelle zu einem Embryo entwickeln kann (Totipotenz) bestehen ethische Bedenken gegen dieses Verfahren. Weitere ethische Bedenken bestehen, da diese Methode die Auswahl beliebiger genetischer Merkmale ermöglicht ("Designerbaby"). Man könnte daher nicht nur das Geschlecht, sondern auch die Augen- und Haarfarbe, oder das Vorhandensein für Gene, die z.B. mit Intelligenz in Verbindung gebracht werden, bereits vor der Implantation bestimmen und nur "passende" Embryonen einpflanzen. Da aber nicht Merkmale, sondern Anlagen in den Genen festgelegt sind wäre eine solche Vorgehensweise nicht nur unethisch, sondern auch aus biologischer Sicht fehlgeleitet. |
Wichtig!
Bei der Präimplantationsdiagnostik werden Zellhaufen im \(4 - 8\) Zellstadium, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, vor der Implantation in den Körper der Mutter untersucht.
Quellen:
Ruso, Bernhart. 2011. BIOLOGIE. Skriptum. Wien: Dr. Roland GmbH, 2011. 3.Auflage
http://www.kath.ch/galerie/galerie_origzeig.php?&a=&b=424&e=y