Theorie:

Gesundheits- und Pensionswesen spielen im sozialen Netz Österreichs die Hauptrolle.

Gesundheitswesen
 
Die Krankenversicherung deckt - abgesehen von Selbstbehalten - weitgehend die Kosten für ärztliche Behandlungen, die Kosten bei Krankenhausaufenthalten und die Kosten für Medikamente ab. Familienangehörige und Kinder können kostenlos mitversichert werden. Im Falle einer Krankheit besteht für eine gewisse Zeit für Pflichtversicherte eine Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgebenden.
 
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Abb. 1: In Österreich deckt die Krankenversicherung die Kosten einer medizinischen Behandlung.
 
Für pflichtversicherte Frauen gilt acht Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt ihrer Kinder Beschäftigungsverbot ("Mutterschutz"). In dieser Zeit bekommen Mütter Wochengeld. Nach der Geburt eines Kindes besteht die Möglichkeit, für die ersten 30 Lebensmonate des Kindes (bzw. 36 Monate, wenn sich die Eltern bei der Betreuung abwechseln) ein Kinderbetreuungsgeld zu erhalten.
Pensionswesen
Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung funktionieren nach dem Versicherungsprinzip: Die Versicherten bilden eine Risikogemeinschaft und finanzieren mit ihren Prämien die Leistungen für jene, die krank werden, einen Unfall erleiden oder arbeitslos sind. Hingegen funktioniert die Pensionsversicherung nach dem Umlageverfahren: Die Erwerbstätigen finanzieren die Pensionen der nicht mehr im Erwerbsleben Stehenden (nach dem - fiktiven - "Generationenvertrag") - und der Bund muss Zuschüsse leisten, wenn die Ausgaben die Einnahmen überschreiten.
 
Da die demografische Entwicklung voraussehen lässt, dass sich der Staat die jährlichen Zuschüsse zu den Pensionen bald nicht mehr leisten kann (1950 kam auf drei Beschäftigte noch eine Pension, 2030 wird das Verhältnis 1:1 betragen), müssen andere Möglichkeiten der Pensionssicherung überlegt werden, beispielsweise
  • frühere Angleichung des Pensionsalters zwischen Männern (dzt. 65 Jahre) und Frauen (dzt. 60 Jahre); generelle Anhebung des Pensionsalters
  • Senkung der Pensionsleistungen
  • Erhöhung der Beiträge
  • Eigenvorsorge zusätzlich zur (geringer werdenden) Pflichtversicherung
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Abb. 2: Aufgrund der steigenden Zahl von Menschen im Ruhestand wird die Finanzierung des Pensionssystems immer schwieriger