Theorie:

Der Europäische Rat
Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Diese treffen sich mindestens zweimal im Jahr zum Europäischen Rat, dem "Europagipfel". Hierbei wird der Präsident des Europäischen Parlaments eingeladen, in der Eröffnungssitzung seine Angelegenheiten vorzubringen.
 
Im politischen System der EU nimmt der Europäische Rat eine besondere Rolle ein: Er ist nicht an der alltäglichen Rechtsetzung der EU beteiligt, sondern dient als übergeordnete Institution dazu, die entscheidenden Kompromisse zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu finden und Impulse für die weitere Entwicklung der Union zu setzen. Den Vorsitz im Europäischen Rat nimmt derselbe Staat wahr, der auch den Vorsitz im Rat der Europäischen Union hat - dieser ist auch Gastgeber des jeweiligen Ratstreffens.
 
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Abb. 1: Eurogipfel im Jahr 2011
 
Der Vorsitz wechselt halbjährlich in einer für die nächste Zeit wie folgt festgelegten Reihenfolge:
  • erstes Halbjahr 2016     -    Niederlande
  • zweites Halbjahr 2016   -    Slowakei
  • erstes Halbjahr 2017     -    Malta
  • zweites Halbjahr 2017   -   Großbritannien
Österreich hatte den Vorsitz bereits 1998 unter Viktor Klima und 2006 unter Wolfgang Schüssel inne. Österreichs nächster Turnus ist für 2019 vorgesehen.
 
Der Europäische Gerichtshof
Die Europäische Union ist auch eine Rechtsgemeinschaft. Die Anerkennung der Verbindlichkeit ihrer Regeln durch die Mitgliedsstaaten, die Organe und die Einzelperson ist wichtige Voraussetzung für ihr Bestehen.
 
Der Europäische Gerichtshof setzt sich aus 28 Richterinnen und Richtern - je ein Sitz pro Mitgliedsstaat - zusammen. Diese werden für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Der Sitz des Europäischen Gerichtshofs ist Luxemburg.
 
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Abb. 2: Der Sitz des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg
 
Der Gerichtshof soll den erforderlichen Rechtsschutz gewähren, damit die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge sowie ganz allemein bei allen Tätigkeiten der Gemeinschaft gesichert ist. Die Entscheidungen des Gerichtshofs haben das Gemeinschaftsrecht für die Gemeinschaftsbürger Wirklichkeit werden lassen - sie haben erhebliche Auswirkungen auf Recht und Wirtschaft.
 
Der Europäische Gerichtshof kann von den Mitgliedstaaten, den Gemeinschaftsorganen sowie natürlichen und juristischen Personen angerufen werden. Im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens arbeitet er eng mit den nationalen Gerichten zusammen, um dadurch eine einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts in der gesamten Gemeinschaft zu gewährleisten.
 
Der Europäische Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof vertritt die Interessen der Steuerzahlenden. Er besteht aus 28 Mitgliedern (je ein Mitglied pro Mitgliedsstaat) und wacht darüber, dass die Europäische Union ihre Gelder nach den Regeln geordneter Haushaltsführung und für die vorgesehenden Zwecke verwendet.
 
Manche nenen den Rechnungshof das "finanzielle Gewissen"der Union, andere einen "Wachhund". Seine Berichte informieren die Öffentlichkeit darüber, wie die Union mir ihrem Geld umgeht - und gerade das hält die Organe und Verwaltungsstellen zur Sorgfalt bei der Verwendung der Mittel an.
 
Die Europäische Zentralbank
Seit die Europäische Union über eine gemeinsame Währung verfügt, braucht sie auch eine gemeinsame Bank mit jenen Aufgaben, wie sie in den Nationalstaaten von der jeweiligen Nationalbank erfüllt werden.
Die Aktionäre und Aktionärinnen der Europäischen Zentralbank sind die Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten, wobei jene der derzeit 19 Euro-Länder ihre Anteile einbezahlt haben. Die noch außerhalb der Euro-Zone stehenden Banken werden dies erst mit der Übernahme des Euro tun.
 
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Abb. 3: Der neue Sitz der Europäischen Zentralbank in Frankfurt
 
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist seit 1. Jänner 1999 für die Währungspolitik des Euro-Raumes verantwortlich - die nationalen Zentralbanken (Nationalbanken) haben ihre Souveränität an die EZB abgetreten, legen jedoch gemeinsam mit ihr di eZiele und Grundzüge der Währungspolitik fest.
Die EZB ist gemäß dem Vertrag von Maastricht vollkommen unabhängig: Keine Regierung und kein Organ der EU ist berechtigt, ihr irgendwelche Weisungen zu erteilen.
 
Das vorrangige Ziel der EZB ist die Währungs- und Geldstabilität, vor allem im Innenverhältnis (niedrige oder gar keine Inflation im Euro-Raum ist erste Priorität). Im Außenverhältnis ist sie für die Kurspolitik des Euro gegenüber Drittwährungen verantwortlich.
 
Der aktuelle Präsident der Europäischen Zentralbank ist der Italiener Mario Draghi.
 
Quellen:
Abb. 1: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Familiefoto_europese_raad_2011.jpg (14.06.2016)
Abb. 2: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Sign_in_front_of_the_Court_of_Justice_of_the_European_Communities_(now_the_Court_of_Justice_of_the_European_Union),_November_2006.jpg (14.06.2016)
Abb. 3: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:European_Central_Bank_-_building_under_construction_-_Frankfurt_-_Germany_-_14.jpg (14.06.2016)